Am 21. März 2024 fand bei Niederer Kraft Frey die Mitgliederversammlung und das Get-together zum Thema «Stellenwert der Verhaltensökonomie in der wettbewerbsökonomischen Praxis» statt. Herzlichen Dank an Andreas Heinemann, Professor an der Universität Zürich und ehemaliger Präsident der Wettbewerbskommission, und Michael Funk für die beiden Inputreferate, an Samuel Rutz für die Moderation der Diskussion, an Niederer Kraft Frey für die Gastfreundschaft und an alle, die kamen und mitdiskutierten.
Die Schadenstheorie erklärt in einem wettbewerbsrechtlichen Fall, warum ein bestimmtes Verhalten den Wettbewerb schädigt. Sie soll logisch und konsistent sein, die Anreize der involvierten Parteien widerspiegeln und mit den empirischen Fakten übereinstimmen. Traditionellerweise wird dabei angenommen, dass sich die Akteure rational verhalten. Diese Annahme wird in der wettbewerbsrechtlichen Praxis jedoch immer wieder in Frage gestellt. So hielt etwa das Bundesverwaltungsgericht im Urteil «SIX/DCC» fest, es könne nicht einfach vorausgesetzt werden, dass sich Unternehmen im konkreten Einzelfall völlig rational verhalten. Verwiesen wird dabei in Regel auf die Verhaltensökonomie, die zeigen würde, dass die Berücksichtigung von nicht-rationalem Verhalten eine realistischere Sicht auf die Entscheidungsfindung von wirtschaftlichen Akteuren erlaube. Bedeutet dies nun aber, dass Schadenstheorien grundsätzlich überflüssig sind? Oder sollte diese im Einzelfall um verhaltensökonomische Erkenntnisse angereichert werden dürfen?
Wie die beiden Referenten in ihren Präsentationen überzeugend darlegten, sind die Erkenntnisse der Verhaltensökonomie durchaus geeignet, die traditionellen ökonomischen Modelle zu erweitern und anzureichern, stellen diese aber keinesfalls grundsätzlich in Frage. Die Präsentationen können hier heruntergeladen werden: