Am 29. Oktober 2024 fand beim Sektretariat der Wettbewerbskommission das Get-together zum Thema «Startup-Acquisitions» statt. Herzlichen Dank an Astrid Waser (Lenz & Staehelin) und Igor Letina (Universität Bern) für die Inputreferate.
«Startup-Acquisitions» sind Übernahmen, mit denen etablierte Unternehmen gezielt potenzielle Wettbewerber aufkaufen. Insbesondere marktbeherrschende Unternehmen stehen teilweise unter dem Verdacht, durch gezielte Akquise heranwachsende Wettbewerber zu eliminieren. Da in den meisten Ländern die Meldepflicht für Zusammenschlüsse an Umsatzschwellen der beteiligten Unternehmen geknüpft waren, mussten solche Übernahmen den Wettbewerbsbehörden in aller Regel nicht gemeldet werden. In den letzten Jahren haben deshalb verschiedene Länder (u.a. Deutschland und Österreich) die Fusionskontrolle ergänzt: neu kann auch der Kaufpreis eines Unternehmens eine Meldepflicht auslösen. Zudem hat die EU die Möglichkeit geschaffen, Zusammenschlüsse zu prüfen, die weder nationale noch EU Aufgreifschwellen erreichen, aber von einer oder mehreren nationalen Wettbewerbsbehörden an die Kommission verwiesen werden.
Wie sehen diese neuen Regeln in der Praxis konkret aus und haben sie sich bewährt? Müsste auch die Schweiz nachziehen, um gegen Transaktionen unter den Schwellenwerten und «Startup-Acquisitions» vorgehen zu können? Und welche gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sind von einer solchen Regelung zu erwarten? Ist z.B. davon auszugehen, dass die Gründungstätigkeit von Start-ups negativ beeinflusst würde?
Die Präsentationen können hier heruntergeladen werden: